Service für Nuklearmediziner


Als selbstständiger Arzt haben Sie bereits eine Unmenge an Vorschriften aus verschiedenen Gesetzesmaterien einzuhalten. Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen arbeiten, gesellen sich auch noch das Strahlenschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen hinzu.

Damit Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können, begleite ich Sie von der Antragstellung bei der zuständigen Behörde, über die Anfertigung von Gutachten und Messungen, bis zur Vorbereitung zur behördlichen Überprüfung und anschließenden Mängelbehebung.

Errichtungsbewilligung

Wenn Sie in Ihrer Ordination mit radioaktiven Arzneimitteln arbeiten wollen, benötigen Sie in den allermeisten Fällen noch vor Errichtung der betreffenden Räume eine Errichtungsbewilligung von der zuständigen Strahlenschutzbehörde. Für die Lagerung von radioaktiven Stoffen sind entsprechend abgeschirmte Aufbewahrungseinrichtungen erforderlich. Auch die Wände der Räume, in denen mit den radioaktiven Stoffen gearbeitet wird, müssen je nach Art und Ausmaß des geplanten Umganges mit Abschirmungen versehen werden. Die Art und Ausführung der Abschirmungsmaßnahmen wird mit einem Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5212 festgestellt. Dieses Gutachten ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens der Strahlenschutzbehörde vorzulegen.

Betriebsbewilligung

Nach Errichtung der Räume, oder wenn Sie Ihr Anwendungsspektrum mit zusätzlichen Radiopharmaka erweitern möchten, benötigen Sie von der zuständigen Strahlenschutzbehörde eine Betriebsbewilligung. Hierfür sind der Behörde in vielen Fällen auch eine Strahlenschutzbauzeichnung und ein Strahlenmessgutachten gemäß ÖNORM S 5214 sowie gegebenenfalls weitere Dokumente vorzulegen. Zweck der Anfertigung eines Strahlenmessgutachtens ist die Überprüfung, ob die geplanten Strahlenschutzmaßnahmen, die in der Strahlenschutzbauzeichnung vermerkt sind, auch korrekt ausgeführt wurden.

Überprüfung gem. § 61 Strahlenschutzgesetz

Die Strahlenschutzbehörde hat in regelmäßigen Abständen den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer nuklearmedizinischen Ordination zu überprüfen. Dabei werden sämtliche den Strahlenschutz betreffenden Dokumente und Aufzeichnungen eingesehen und im Zuge eines Lokalaugenscheins die betreffenden Räume und Schutzmittel begutachtet.

Stellt die Behörde Mängel fest, so wird Sie Ihnen deren Behebung innerhalb einer angemessenen Frist vorschreiben.